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Allgemeine Hinweise

  • Die Verarbeitung von Daten durch die Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) Leipzig erfolgt grundsätzlich gemäß der seit 25.05.2018 gültigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ziel dieser Verordnung ist es, dass Menschen die Hoheit über Ihre Daten behalten bzw. zurückerhalten. Dieses Anliegen ist den Mitgliedern der HTWK Leipzig wichtig.
  • Zuständige Aufsichtsbehörden sind das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und die Sächsische Datenschutzbeauftragte. Verantwortliche Stellen sind die HTWK Leipzig bzw. ihre Datenschutzbeauftragte.
  • Diese Datenschutzerklärung gilt ausschließlich für die Website WebCourses der HTWK Leipzig.

Nutzung, Verarbeitung, Speicherung und Löschung von Daten

  • Mit dieser Website sammeln wir keine neuen personenbezogenen oder Nutzungsdaten. Wir setzen auch keine Cookies.
  • Diese Website dient allein der Verifizierung von Fachenglischzertifikaten, die erfolgreichen Teilnehmern an WebCourses unter e-Xplore Technical English® und e-Xplore Terms® innerhalb der letzten fünf Jahre online -- also ohne Stempel und Unterschrift -- ausgestellt wurden. Ältere Zertifikate können nicht mehr verifiziert werden. Die diesbezüglichen personenbezogenen Daten wurden DSGVO-konform gelöscht, weil die Rechtsgrundlage für deren Speicherung weggefallen ist. Fremdsprachenzertifikate können spätestens nach fünf Jahren nicht mehr als Nachweis aktueller fremdsprachiger Kompetenz anerkannt werden. Folglich werden z. B. auch die jüngsten Daten und WebCourse-Ergebnisse zu Zertifikaten vom Februar 2022 ab März 2027 gelöscht sein. Bis dahin sind die betreffenden Daten auf einem Server der HTWK gespeichert.
  • Jedes Fachenglisch-Zertifikat, welches innerhalb der letzten fünf Jahre auf einer der beiden o. g. Lernplattformen ausgestellt wurde, kann von Dritten, denen dieses Zertifikat als Nachweis aktueller Fachenglischkenntnisse und -fertigkeiten vorgelegt wird, auf seine Echtheit überprüft werden. Zu diesem Zweck sind dem vorgelegten Zertifikat der Name des Zertifikatsinhabers und die ersten fünf Zeichen der Zertifikats-ID zu entnehmen und in das Online-Formular einzufügen.
  • Damit erfolgreiche Kursteilnehmer gegenüber potenziellen Arbeitgebern oder Studien- und Prüfungsämtern nachweisen können, dass ihr online ausgestelltes Zertifikat auch ohne Stempel und Unterschrift gültig ist, halten wir in der Datenbank dieser Website das dafür erforderliche Minimum an aggregierten Ergebnisdaten in Kombination mit persönlichen Daten solange wie nötig vor. Danach werden diese Daten gelöscht. (Beachten Sie, dass die Frist, innerhalb derer Organisationen Fremdsprachenzertifikate als Nachweis aktueller Fremdsprachenkenntnisse und -fertigkeiten anerkennen, nicht standardmäßig auf fünf Jahre gesetzt ist. Häufig ist diese Frist kürzer. In vielen Fällen werden sogar Fremdsprachenzertifikate, deren Ausstellungsdatum mehr als zwei Jahre zurückliegt, nicht mehr als Nachweis aktueller fremdsprachiger Kompetenz anerkannt, wenn Zertifikatsinhaber nicht nachweisen können, dass sie seit der Prüfung Schritte unternommen haben, die zertifizierte Kompetenz aufrecht zu erhalten oder zu verbessern.)